Archiv für Oktober 2007

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Gestern war ich kurz beim Deutschlandtag der Jungen Union. Eigentlich hatte ich das gar nicht vor, aber da ich ihnen ja spontan eine Pressemitteilung spendiert hatte, wollte ich zumindest so nett sein, mich eventuellen Rückfragen zu stellen oder für Verbesserungsvorschläge zur Verfügung zu stehen. Lange hielt ich es bei der JU aber nicht aus. Ihr Chef Philipp begrüßte mich kurz und ich bekam ein Schild am Halsband mit dem Aufdruck “EADS – Defence & Security” und “Deutschlandtag 2007, Berlin”. Im Daimler-Zentrum am Potsdamer Platz tummelten sich neben dem Hauptsponsor EADS und zahlreichen Unternehmen eine große Zahl an Delegierten, die gespannt dem Programm folgten. Das sah ziemlich klar aus: Philipp redet – über zwei Videoleinwände – und der Rest hört zu. Überhaupt standen auf dem Programm für dieses Wochenende nur männliche Redner auf dem Programm. Dabei hatte noch im Trailer eine natürlich gutaussehende junge Frau zum Deutschlandtag eingeladen. Ich war etwas enttäuscht. Nach einer Stunde großem Vorsitzenden auf der Videoleinwand hatte ich dann auch genug von dem Spektakel und fuhr wieder nach Hause. Hoffen wir, dass der Rest des Wochenendes etwas tiefer in die Inhalte geht. Schließlich will sich die JU lobenswerter Weise mit dem Klimawandel auseinandersetzen.. davon hab ich gestern jedenfalls noch nicht viel gemerkt.

 Ein Beitrag von

Daniel Ramöller (GJ Bielefeld):

  Speziesismus

[Rassismus]

Anschauung, nach der die Interessen bestimmter Lebewesen aufgrund ihrer (biologischen) Art größeres Gewicht haben als die Interessen von Lebewesen aller anderen Arten. Anschauung, nach der die Interessen bestimmter [Menschen] aufgrund ihrer [Ethnie] größeres Gewicht haben als die Interessen von [Menschen] aller anderen [Ethnien].

Vorbemerkungen

Im Folgenden wird ein Artikel von Julia Seeliger und Sebastian Brux (2007) wiedergegeben, wobei mehrere Bedeutungen ersetzt wurden. „Mensch“ wurde durch „Weißer“ und „Tier“ durch „Schwarzer“ ersetzt. (Da das Wort „Tier“ im Originaltext sowohl auf nichtmenschliche Tiere als auch die Vereinigung nichtmenschlicher Tiere und Menschen Bezug nimmt ist dies entsprechend berücksichtigt. Naturwissenschaftlich gesehen gibt es jedoch keine Trennung zwischen Mensch und Tier.) Die Ersetzungen werden durch Klammern „[]“ gekennzeichnet. Der dabei entstehende Text mag bei vielen Bauchschmerzen hervorrufen – zu Recht!
Wem diese Ersetzungen allzu willkürlich vorkommen, versetze sich gedanklich in eine Welt in der die Sklaverei mit Menschen aus Afrika zum Alltag gehört, wie zu Beginn des 17. und 18. Jahrhunderts, und stelle sich die Argumentation als die eines Sklavenhändlers vor. (Eine andere Möglichkeit, besonders geeignet für die Science-Fiction-Fans, wäre es, den Platz der Tiere im Original durch außerirdische Lebensformen, wie E.T. zu ersetzen.)
Ich mache deutlich, dass ich mich von jeglichem Rasissmus distanziere. Auch unterstelle ich der Autorin und dem Autor des Originaltextes kein rassistisches Gedankengut. Deshalb sind ihre Namen aus dem bearbeiteten Text entfernt worden.
Sinn dieses Textes ist nicht die Verbreitung von rassistischer Propaganda, sondern deutlich zu machen, dass die vorgebrachten Argumente gegen Tierrechte nicht inhaltlicher Natur sind, statt dessen lediglich absolutgesetzte Festlegungen wiedergeben. Und hier ist die Parallele zwischen Speziesismus und Rassismus (und auch anderen Gruppendiskriminierungen wie dem Sexismus). Denn ich kann nicht erkennen, wie eine solche Argumentationslinie an sich in Bezug auf nichtmenschliche Tiere gerechtfertigt und gleichzeitig auf andere Gruppen nicht gerechtfertigt werden kann. Die Entwicklung des ethischen Bewusstseins vollzog sich über die Anerkennung immer weiterer Kreise: Über Stamm, Nation, Rasse bis zur Spezies. Haben wir wirklich unsere Ansichten genug in Frage gestellt um nicht die Fehler unserer Vorgänger zu begehen?
Ich meine nicht, dass Menschen und alle nichtmenschlichen Tiere ausnahmslos in allen Bereichen gleichberechtigt sind. Was soll ein Hund mit einem Wahlrecht anfangen oder ein Mensch mit dem Recht seine Flügel ausbreiten zu dürfen? Doch sollte die Diskussion über mögliche Unterschiede sich an dafür bedeutenden Eigenschaften der jeweiligen Lebewesen (z. B. Interessen) und ähnlichem orientieren und nicht auf eine verabsolutierte Anschauung wie den Speziesismus begründet sein.

Daniel Ramöller
Bielefeld, September 2007
Originaltext

… und die Tiere …

Ein „Recht auf Leben“ auch für Tiere? Bloß nicht! meinen Julia Seeliger und Sebastian Brux. Zivilisiert ist nur eine Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Tiere mit Menschen auf eine Stufe zu stellen, ist gefährlich – denn die Menschenwürde ist unteilbar. Tiere sollen keine Rechte haben, sehr wohl aber Schutz vor sinnloser Ausbeutung. Das ist seit 2002 auch im Grundgesetz niedergelegt.

Veränderter Text

… und die [Schwarzen] …

Ein „Recht auf Leben“ auch für [Schwarze]? Bloß nicht! meinen X und Y. Zivilisiert ist nur eine Politik, die den [Weißen] in den Mittelpunkt stellt. [Schwarze] mit [Weißen] auf eine Stufe zu stellen, ist gefährlich – denn die [Würde des Weißen] ist unteilbar. [Schwarze] sollen keine Rechte haben, sehr wohl aber Schutz vor sinnloser Ausbeutung. Das ist seit 2002 auch im Grundgesetz niedergelegt.

… und die Tiere … diesen drei Worten in Artikel 20a unseres Grundgesetzes ging ein zehnjähriger, langer Weg voraus und viele von uns, auch in grünen Kreisen, unterstützten die Aktion „Tierschutz ins Grundgesetz“ mit Unterschriftenlisten. 2002 stimmte der Bundestag in seinem vierten Anlauf als erstes europäisches Parlament für ein Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Einer repräsentativen Umfrage von EMNID zu Folge stimmten 79 Prozent der Deutschen zu der Zeit dem Anliegen zu, was sich bis heute nicht signifikant geändert haben dürfte. … und die [Schwarzen] … diesen drei Worten in Artikel 20a unseres Grundgesetzes ging ein zehnjähriger, langer Weg voraus und viele von uns, auch in grünen Kreisen, unterstützten die Aktion „[Schutz für Schwarze] ins Grundgesetz“ mit Unterschriftenlisten. 2002 stimmte der Bundestag in seinem vierten Anlauf als erstes europäisches Parlament für ein Staatsziel [Schutz für Schwarze] im Grundgesetz. Einer repräsentativen Umfrage von EMNID zu Folge stimmten 79 Prozent der Deutschen zu der Zeit dem Anliegen zu, was sich bis heute nicht signifikant geändert haben dürfte.

Erste gesetzliche Schutzmechanismen

Doch wofür erhält der Tierschutz Verfassungsrang? Und worin liegt die Abgrenzung zu Tierrechten? Staatsziele beinhalten richtungsweisende Aufträge an die Legislative bei der Ausgestaltung von Gesetzen. Dies ist besonders in der Forschung wichtig, welche seit Bestehen der Bundesrepublik über eine grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit verfügt. Verbote in der Forschung mit Tieren konnten deshalb bis 2002 relativ leicht aufgehoben werden, da die geschützte Forschungsfreiheit Vorrang hatte. Zwar werden auch heute noch unnötige und ethisch fragwürdig Tierversuche durchgeführt, immerhin existieren aber erste gesetzliche Schutzmechanismen. Diese müssen ausgebaut werden, doch ein grundsätzliches Nein zu Tierversuchen ist die falsche Konsequenz; Tierversuche können dort sinnvoll sein, wenn sie der einzige Weg sind, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen menschliche Krankheiten geheilt werden können. Die Leiden der Tiere müssen dabei minimiert und Ersatzverfahren ausgebaut werden. Klar ist jedoch: In der Abwägung zwischen menschlichem und tierischem Leid muss die Linderung des menschlichen Leids höher bewertet sein.

Erste gesetzliche Schutzmechanismen

Doch wofür erhält der [Schutz für Schwarze] Verfassungsrang? Und worin liegt die Abgrenzung zu [Rechten für Schwarze]? Staatsziele beinhalten richtungsweisende Aufträge an die Legislative bei der Ausgestaltung von Gesetzen. Dies ist besonders in der Forschung wichtig, welche seit Bestehen der Bundesrepublik über eine grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit verfügt. Verbote in der Forschung mit [Schwarzen] konnten deshalb bis 2002 relativ leicht aufgehoben werden, da die geschützte Forschungsfreiheit Vorrang hatte. Zwar werden auch heute noch unnötige und ethisch fragwürdig [Versuche an Schwarzen] durchgeführt, immerhin existieren aber erste gesetzliche Schutzmechanismen. Diese müssen ausgebaut werden, doch ein grundsätzliches Nein zu [Versuchen an Schwarzen] ist die falsche Konsequenz; [Versuche an Schwarzen] können dort sinnvoll sein, wenn sie der einzige Weg sind, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen [Krankheiten der Weißen] geheilt werden können. Die Leiden der [Schwarzen] müssen dabei minimiert und Ersatzverfahren ausgebaut werden. Klar ist jedoch: In der Abwägung zwischen [weißem] und [schwarzem] Leid muss die Linderung des [weißen] Leids höher bewertet sein.

An diesem Beispiel werden die Differenzen zwischen TierrechtlerInnen und TierschützerInnen deutlich: Am weitestgehend ist dabei die Forderung nach dem „Recht auf Leben“, welches auch Tieren zugute kommen sollte. Das „Recht auf Leben“ für Tiere stößt jedoch dort an seine Grenzen, wo es an die Abwägung geht. Sollen Krankheiten auch weiterhin an Tieren erforscht werden? Was ist, wenn eine Hungersnot ausbricht, und sich die Frage stellt, ob das nächste Wesen, das geschlachtet wird, eine Kuh ist oder der kleine Nachbarsjunge? Darf ein Raubtier, das einen Menschen angreift, getötet werden? An diesem Beispiel werden die Differenzen zwischen [MenschenrechtlerInnen] und [MenschenschützerInnen] deutlich: Am weitestgehend ist dabei die Forderung nach dem „Recht auf Leben“, welches auch [Schwarzen] zugute kommen sollte. Das „Recht auf Leben“ für [Schwarze] stößt jedoch dort an seine Grenzen, wo es an die Abwägung geht. Sollen Krankheiten auch weiterhin an [Schwarzen] erforscht werden? Was ist, wenn eine Hungersnot ausbricht, und sich die Frage stellt, ob das nächste Wesen, das [keine Nahrung bekommt], eine [Schwarze] ist oder der kleine [weiße] Nachbarsjunge? Darf ein [Schwarzer mit einer Waffe], der einen [Weißen] angreift, getötet werden?
Bemerkung: Die folgenden Ausführungen zur veganen Gesellschaft im Originaltext lassen sich nur schwer übertragen. Ich werde mich mit den ablehnenden Bemerkungen begnügen und die „vegane Gesellschaft“ durch die „Gesellschaft ohne Sklaverei“ sowie entsprechend „Ernährung“ durch „Landwirtschaft“ ersetzen:

Forderung nach der veganen Gesellschaft


[...] Doch darum geht es nicht – hier geht es um die Moral. Eine Ernährungspolitik aus moralischen Erwägungen lehnen wir ab: Wir können und wollen uns weder eine autoritäre politische Führung vorstellen, die diese bis in ihre letzte Konsequenz umsetzt, noch wünschen wir uns den moralischen Zwang zur Gleichschaltung der individuellen Ernährung.

Forderung nach der

[Gesellschaft ohne Sklaverei]

[...] Doch darum geht es nicht – hier geht es um die Moral. Eine [Landwirtschaft]spolitik aus moralischen Erwägungen lehnen wir ab: Wir können und wollen uns weder eine autoritäre politische Führung vorstellen, die diese bis in ihre letzte Konsequenz umsetzt, noch wünschen wir uns den moralischen Zwang zur Gleichschaltung der individuellen [Landwirtschaft].

Menschenwürde ist Wert an sich

TierrechtlerInnen beklagen, dass das Staatsziel Tierschutz keinen individuellen Anspruch begründe, wie es beispielsweise bei den Grundrechten der Fall ist. Politik und Rechtssystem sind allerdings Teil der menschlichen Kultur, sie sind mit der menschlichen Kultur gewachsen, sie sind vom und für den Menschen gemacht. Modern und zivilisiert ist eine Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt. Die „Würde des Menschen“ ist ein Wert an sich, der unteilbar ist. Deswegen lehnen wir ein Weltbild, welches die Grenzen zwischen Mensch und Tier verwischt, ab. Vor diesem Hintergrund ist auch die Sprache zahlreicher TierrechtlerInnen zu kritisieren, die bei Menschen von „nichtmenschlichen Tieren“ sprechen. Zur Evolution der Menschen gehört auch die kulturelle Evolution – der Mensch ist somit nicht nur „Tier“, sondern kulturelles und soziales Wesen. Vielfalt und Ungleichheit werden in einer modernen Gesellschaft durch Gesetze und den Sozialstaat ausgeglichen. Politiken, die das Zusammenleben der Menschen durch die Biologie bestimmt sehen – wie in Debatten um Demografie, um Migration oder um die Rechte von Homosexuellen – gehören in die biologistische Mottenkiste.

[Würde des Weißen] ist Wert an sich

[MenschenrechtlerInnen] beklagen, dass das Staatsziel [Schutz für Schwarze] keinen individuellen Anspruch begründe, wie es beispielsweise bei den Grundrechten der Fall ist. Politik und Rechtssystem sind allerdings Teil der [weißen] Kultur, sie sind mit der [weißen] Kultur gewachsen, sie sind vom und für den [Weißen] gemacht. Modern und zivilisiert ist eine Politik, die den [Weißen] in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt. Die „Würde des [Weißen]“ ist ein Wert an sich, der unteilbar ist. Deswegen lehnen wir ein Weltbild, welches die Grenzen zwischen [Weiß] und [Schwarz] verwischt, ab. Vor diesem Hintergrund ist auch die Sprache zahlreicher [MenschenrechtkerInnen] zu kritisieren, die bei [Weißen] von „[nichtschwarzen Menschen]“ sprechen. Zur Evolution der [Weißen] gehört auch die kulturelle Evolution – der [Weiße] ist somit nicht nur „[Mensch]“, sondern kulturelles und soziales Wesen. Vielfalt und Ungleichheit werden in einer modernen Gesellschaft durch Gesetze und den Sozialstaat ausgeglichen. Politiken, die das Zusammenleben der [Weißen] durch die Biologie bestimmt sehen – wie in Debatten um Demografie, um Migration oder um die Rechte von Homosexuellen – gehören in die biologistische Mottenkiste.

Bemerkung: Den KZ-Vergleich lasse ich an dieser Stelle aus, da es sich um ein sehr spezielles Thema handelt auf dessen Diskussion ich an dieser Stelle nicht eingehen möchte um nicht unnötig von der Hauptaussage dieses Artikels abzulenken.
Es gibt aber auch zwischen Tierschutz und Tierrecht gemeinsame Ziele: Mittelfristig muss mit der industriellen Tierhaltung Schluss sein. Auch den zweifelhaften Luxus der Pelztierhaltung darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gönnen. Hier sehen wir auch die Anknüpfungspunkte. Wir wünschen uns von der Tierrechtsbewegung weniger moralische Zeigefinger, sondern eine Fokussierung auf realistische Ziele – im Interesse von Mensch und Tier. (Seeliger und Brux, 2007) Es gibt aber auch zwischen [Schutz für Schwarze] und [Recht für Schwarze] gemeinsame Ziele: Mittelfristig muss mit der industriellen [Sklaverei von Schwarzen] Schluss sein. Auch den zweifelhaften Luxus der [Haussklaven] darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gönnen. Hier sehen wir auch die Anknüpfungspunkte. Wir wünschen uns von der [Menschenrechtsbewegung] weniger moralische Zeigefinger, sondern eine Fokussierung auf realistische Ziele – im Interesse von [Weiß] und [Schwarz].

Nachbemerkungen

Noch ein paar Worte zu der im Artikel angesprochenen “Würde”. Die Autorin und der Autor beleuchten dieses von ihnen verwendete Konzept nicht genauer. Der Begriff kommt in der Allgemeinen Erklährung der Menschenrechte und in unserem Grundgesetz vor. Er wird oft wie selbstverständlich benutzt, aber was ist die Bedeutung von Würde? Eine Antwort auf diese Frage geben weder die Allgemeine Erklährung der Menschenrechte noch das Grundgesetz. Sie ist alles Andere als unumstritten. Würde ist ein inhärenter Wert eines Individuums und die Behauptung scheint zu sein, dass nur Menschen einen inhärenten Wert besitzen. Was könnte ein Kriterium für einen solchen Wert sein, das auf jeden Menschen, und sei er geistig noch so inkompetent, zutrifft und gleichzeitig auf kein Tier, nicht einmal den intelligentesten Schimpansen? Ich kann einen solchen Wert nicht erkennen. Allerdings finde ich die Auffassung von Tom Regan (1994), Professor für Philosophie im Ruhestand und Mitbegründer der Culture and Animals Foundation, plausibel, dass Individuen einen inhärenten Wert (oder Würde) besitzen, die Subjekte eines Lebens sind, das heißt, dass ihr Leben für sie über die Zeit gut oder schlecht verlaufen kann. Damit ist jedoch für jede und jeden, welche sich mit dem ähnlichen Verhalten und den physiologischen Übereinstimmungen von Menschen und einigen nichtmenschlichen Tieren auseinander gesetzt haben, ersichtlich, dass alles dafür spricht, dass nicht nur Menschen sondern auch viele nichtmenschliche Tiere eine Würde besitzen müssen.

Literatur

[Seeliger und Brux 2007] SEELIGER, Julia; BRUX, Sebastian: … und die Tiere …. In: Spunk 51 (2007), S. 4

[Tom Regan 1994] REGAN, Tom: Unrechtmäßig erworbene Vorteile. In: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen! (1994), S. 297

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Was für ein Erfolg für die GRÜNE JUGEND! Auf der Grünen-LDK in Niedersachsen (Oldenburg) hat sich soeben eine Mehrheit dafür ausgesprochen im Wahlprogramm für die Landtagswahlen eine Absenkung des passiven Wahlrechts auf 16 und und des aktiven Wahlrechts auf 14 Jahre zu fordern!
Damit ist der große Durchbruch für eine langjährige Forderung der GRÜNE JUGEND geschafft. Mit dem Erfolg der GJN in Niedersachsen muss nun eine Welle in die gesamte Partei getragen werden, damit die Senkung des Wahlalters auch bei der Bundestags- und Europawahl gefordert wird.

Zudem hat die GJN die Forderung nach der Entkriminalisierung des Cannabiskonsums verteidigen können. Überraschend haben sich die niedersächsischen Grünen für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen.

Auch personell konnten die jungen Grünen sich auf dem Landesparteitag durchsetzen – mit Sven Kindler und Dorothee Schultze konnten zwei GJN-Mitglieder einen Parteiratssitz ergattern.

Mit viel Motivation geht es nun in den Landtagswahlkampf.
Schöne Grüße aus Oldenburg,
Jan

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Mit vereinten Kräften hat der scheidende Bundesvorstand in der letzten Woche sein Büro komplett “renoviert” und neu eingerichtet. Nun trauen sich sogar die MitarbeiterInnen wieder in den Raum :-)

Franza bloggt ja so schön fleißig aus Südafrika. Nicht nur hier, sondern auch in ihrem Blog, den sie bei WordPress eingerichtet hat. Versuche ich jedoch, das zu lesen oder irgendeinen anderen WordPress Blog aufzurufen, so erscheint in meinem Browser lediglich folgendes:

Zensur in der Türkei

In Fatih, einem Stadtteil von İstanul, hat also ein Gericht entschieden, daß ich nicht auf diese Seite darf.

Bei meinen Nachforschungen mit Hilfe von Google fand ich auch den Grund dafür: Ein Mensch namens Adnan Oktar, der sowohl die Evolutionstheorie als auch den Holocaust für Unwahrheiten hält, hatte geklagt, weil in mehreren Blogs auf WordPress verleumdet und beleidigt wird und hat Recht bekommen.

Das ist etwas ganz anderes, als ich erwartet habe. Es geht mal nicht um die berühmten Paragraphen im Türkischen Strafgesetzbuch wie zum Beispiel §301 (“Beleidigung des Türkentums”), wegen denen zum Beispiel Hrant Dink und Orhan Parmuk vor Gericht saßen oder §155 (“Entfremdung des Volks vom Militärdienst”), der er praktisch unmöglich macht, sich für ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark zu machen, sondern einfach um Beleidigung.
Aber daß der Staat mir hier vorschreibt, welche Blogs ich lesen darf, und daß das technisch sogar möglich ist, zeigt, daß das vielgerühmte alternative Medium Blog auch seine Grenzen hat.

Vom Franz

7:30 Uhr : Ich positioniere mich an der Raststätte Holzkirchen auf der Autobahn mit einem Schild, welches die Buchstaben B, E, R, L, I und N zeigt.

7:30 Uhr und 20 Sekunden : Ein LKW mit B’ler Kennzeichen hält an und nimmt mich bis Berlin mit.

Soweit so gut, ich bin optimal im Zeitplan, da der Kongress „Entheovision“ erst morgen, am 29.9.2007 beginnt. Eigentlich wollte ich die Zeit nutzen und Berlin entdecken. Glücklicherweise ersparte ich mir Touristenfallen wie den Französischen Dom, das Brandenburger Tor, den Kurfürstendamm, etc…, da ich schon am Bahnhof Zoo angesprochen wurde und mich bis spät in die Nacht mit einem sehr interessanten Menschen betrank.

Es folgte eine Nacht in einem gefängnisszellenähnlichen Zimmer in einer Pension, nähe des Botanischen Gartens.
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