Archiv für Juni 2005
Als Nachtrag zu meinem Buddhismus-Beitrag hier im Blog jetzt das Fußballgleichnis:
Wenn bei der Ballabgabe zwischen Dir und dem Torwart keiner mehr steht, dann bist Du im Abseits. Wenn bei der Löffelabgabe zwischen Dir und Gott keiner mehr steht, dann bist Du im Jenseits.
Kindergeld bekommen alle, die Kinder unter 18 oder in Ausbildung haben. Dachte ich zumindest immer. Genauer müsste es aber heißen: Kindergeld bekommen alle, die nachweisen können, dass sie Kinder… Denn wie die Bundesagentur für Arbeit informiert:
Das Vorhandensein der Kinder weisen Sie der Familienkasse mit den dafür vorgesehenen amtlichen Unterlagen nach:
- für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, mit einer Haushaltsbescheinigung,
- für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder mit einer Lebensbescheinigung. Diese wird von der Gemeinde (Meldebehörde) ausgestellt, in der Ihr Kind gemeldet ist.
Nehmen wir ein in Bonn gemeldetes Kind an, das jetzt eine Lebensbescheinigung braucht. Auf der Webseite der Stadt Bonn klickt man erst auf die Rubrik Rat & Verwaltung, dann auf Bürgerdienste, dort auf Bürgerdienste A bis Z und dann auf L wie Lebensbescheinigung. Pech gehabt, steht dort nicht. Denn die Lebensbescheinigung findet sich unter dem Buchstaben M, denn der Eintrag heißt Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung. Dort steht: Diesen Beitrag weiterlesen »
Hier ganz wunderbare Wahlwerbelieder von den Konservativen: Wähl auch Du CDU von der Webseite der Jungen Union Oberpfalz und der NRWin-Song von der CDU NRW. Danke dafür!
(via Die WG)
Tolle Idee: Mit einer Umwelt-BahnCard gibt es nicht nur 25 bzw 50 Prozent Rabatt auf die Tickets, die Bahn spendet auch noch ein Prozent des Umsatzes an BUND, NABU oder WWF. Ansonsten ändert sich bei der Umwelt-BahnCard nichts im Vergleich zur normalen BahnCard: gleiche Kosten für die Karte, gleicher Nachlass auf den Fahrpreis. Einziger Nachteil: Man muss sich entscheiden, an welchen der drei Verbände die Spende geht. Jetzt bestellen: BUND, NABU oder WWF.
Überraschung in der aktuellen Ausgabe der GEO mit dem Titelthema Buddhismus. Bei einem Wissenschaftsmagazin wie diesem hätte ich gedacht, dass die GEO etwas über die unerklärliche Faszination macht, die Religion auch gut 300 Jahre nach dem Beginn der Aufklärung noch auf viele Menschen ausübt. Stattdessen zeigt die Redaktion sich selbst fasziniert und schreibt auf einer langen Strecke (Seiten 16 bis 46) reich bebildert über Buddhismus (Überschrift: “Unterwegs zur Erläuchtung”) und bringt ein großes Portrait über den Dalai Lama (“Der gute Mensch von Lhasa”). Ist jetzt nicht als Kritik gemeint, erst Recht nicht am Buddhismus (Ich sage ja immer: Wenn Religion, dann Budhismus), die GEO soll machen, was sie will. Hat mich halt nur bei diesem Magazin gewundert.
WASG und PDS wollen unter dem Namen “Demokratische Linke.PDS” zusammengehen. In den Landesverbänden sollen aber Abweichungen möglich sein. Daran stößt sich Karl-Ludwig Strelen, Landeswahlleiter von Niedersachsen. Er macht Bedenken geltend: “Der Beschluss der beiden Parteispitzen ist unzulässig. Erlaubt wäre nur ein bundesweit einheitlicher Name.”
Merkwürdig: Die Grünen haben keine Probleme mit unterschiedlichen Namen in ihren Landesverbänden. In Hamburg treten sie als Grün-Alternative Liste an, seit sich 1992 die Grüne Liste und die Alternative Liste zusammenschlossen. Die Kurzbezeichnung bis heute ist nicht “GRÜNE”, sondern “GAL” und unter diesem Namen ist der Landesverband auch in der Öffentlichkeit bekannt. Formal hat der Landesverband das in der Satzung wie folgt gelöst: Der Name ist “Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Hamburg” und “Grün-Alternative-Liste” ist die “Zusatzbezeichnung”. Das könnte auch für die Landesverbände der sich umbenennenden PDS die Lösung sein.
Von einem Wahlleiter erwarte ich, dass er die Parteien gleich behandelt. Wenn bei der einen Partei “Zusatzbezeichnungen” möglich sind, müssen auch andere Parteien den Hinweis auf diesen Weg bekommen. Strelen scheint aber parteiisch zu sein: Der dpa sagte er, dass er nicht daran glaubt, dass die neue Linkspartei den Einzug in den Bundestag schafft. Damit mag er Recht haben oder nicht – aber einem Wahlleiter stehen solche politischen Äußerungen nicht gut an. Was Artikel 3 des Grundgesetzes für die Menschen bestimmt – die Gleichheit vor dem Gesetz – muss auch für die Parteien gelten: WASG und PDS müssen unter den gleichen formalen Bedingungen starten wie die Grüne, SPD, CDU, FDP und Co – die Auseinandersetzung mit ihnen darf nur über die politischen Inhalte stattfinden.