Aus aktuellen Anlass hat Julia Seeliger (GJ Alumna) eine Reisewarnung für die
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND geschrieben. Dabei hat sie sich an
den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
orientiert. Am kommenden
Wochenende wird der Bundeskongress der GRÜNEN
JUGEND
in Würzburg stattfinden.

  1. Bringt kein Gras zum
    Bundeskongress mit!
  2. Lest Euch die Reisewarnung gut durch!
  3. Das ist kein Witz!
  4. Und sagt nachher nicht, wir hätten Euch nicht gewarnt!

Reisewarnung

Vor Reisen nach Bayern bei gleichzeitigem Mitsichführen von
Cannabisprodukten oder anderen Drogen wird gewarnt. Dies gilt in
besonderem Maße für Franken, und dort für Würzburg.

In ganz Bayern besteht ein hohes Risiko, Opfer von Polizeirepression
zu werden. Vor allem am und im Bahnhof Würzburg sind Übergriffe durch
Beamte sehr wahrscheinlich.

Sogar beim Umsteigen – also nur beim Wechsel von einem Gleis auf das
gegenüberliegende – kann es zu Kontrollen kommen. Zudem ist regelmäßig
ist zu beobachten, dass Beamte mit Drogenspürhunden an den Gleisen
patroullieren.

Es wird auf Grund der verschärften Sicherheitslage absolut davon
abgeraten, Cannabisprodukte oder andere Drogen mit sich zu führen.
Junge, alternativ aussehende Menschen müssen damit rechnen,
verdachtsunabhängigen Kontrollen durch Staatsbeamte unterworfen zu
sein. Gewarnt werden deswegen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Bundeskongresses in Würzburg!

Wer sich dennoch in Bahnhofsnähe aufhält und gleichzeitig
Cannabisprodukte oder andere Drogen mit sich führt, muss sich der
Gefährdung durch staatlich motivierte Gewaltakte bewusst sein.

Denn auch wenn im Bundesland Bayern eine “Geringe Menge” von sechs
Gramm gesetzlich niedergelegt ist, so ist nicht
unbedingt mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen
. Ein
Staatsanwalt in Bayern “kann” auch bei einer verschwindend geringen
Menge Cannabis ein Verfahren eröffnen, wenn er es für geboten hält,
während sein Kollege in Berlin ein solches Verfahren “einstellen
muss”.

Insbesondere im Fall von Unter-18jährigen ist davon auszugehen, dass
sie, wenn sie mit Cannabisprodukten oder anderen Drogen aufgegriffen
werden, nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen können!

Im
Grundsatz wird jedes aufgedeckte Drogendelikt von der bayerischen
Polizei verfolgt.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Zwischenfälle mit der Polizei und anderen Sicherheitskräften sollten
möglichst vermieden werden. Die Trennlinie zwischen Verbotenem und
Erlaubtem ist nicht immer erkennbar.

Es von Vorteil, Personalausweis oder andere derartige Papiere bei der
Fahrt zum Bundeskongress mit sich zu führen. Wer sich nicht ausweisen
kann, verbringt die nächsten 24 bis 48 Stunden zur
Personalienfeststellung in Gewahrsam – damit ist der Bundeskongress
für diese Person gelaufen.

TIPPS ZUM ÜBERLEBEN AM WÜRZBURGER BAHNHOF

  • Keine
    Panik!
  • Ihr müsst der Polizei nur folgende Angaben machen: Name, Vorname,
    Meldeadresse, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und allgemeine
    Berufsbezeichnung (z.B. SchülerIn, StudentIn, AngestellteR). Mehr
    müsst und solltet ihr nicht sagen!
  • Die Aussage solltet ihr stets verweigern und außerdem nichts
    unterschreiben!
  • PolizistInnen müssen sich Euch gegenüber ausweisen
  • Keine Schnelltests!
  • Lest im Zug den
    Demoratgeber der GRÜNEN JUGEND

3 Kommentare zu „REISEWARNUNG Bayern“

  • REISEWARNUNG Bayern…

    Aus aktuellen Anlass habe ich eine Reisewarnung für die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND geschrieben. Dabei habe ich mich an den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes orientiert. Am kommenden Wochenende wird der Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND in Würz…

  • Ola!

    Ich finde die Reisewarnung richtig und wichtig!

    Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 eine bundeseinheitliche Regelung der Einstellung von Verfahren nach §31a BtMG gefordert hat, besteht bis heute genug Rechtsungleichheit, dass sie zu Problemen führen kann.

    Man stelle sich nur einen Berliner Junggrünen vor, der aus seinem täglichen Leben gewohnt ist, dass Kiffen quasi nicht zu Kontakt mit der Polizei führt. Wenn der in Bayern aus dem Zug steigt und wegen fünf Gramm Hasch das Wochenende in der Gefangenensammelstelle verbringt, wird er sich wünschen, man hätte vor bayrischen Verhältnissen gewarnt.

    Vielleicht kann ja über diese Reisewarnung eine öffentliche Diskussion befördert werden. Was wir brauchen ist eine bundeseinheitliche Einstellungsrichtlinie, was wir haben sind unterschiedliche Gramm-Grenzen, die über die waren Einstellungsbedingungen nur wenig aussagen.

    Leider verschläft die Bundesdrogenbeauftragte das Thema völlig und die Justizminister nutzen es eher um sich auf Kosten der Verfassung zu profilieren. Politisches Engagement (der Grünen) tut hier mehr als Not. Besonders die Grüne Jugend sollte Druck machen. Immerhin gilt für Jugendliche in vielen Bundesländern (z.B. in Bayern) keine “Geringe Menge”. Da wird wegen eines Joints gern mal eine Drogentherapie als Gerichtsauflage verordnet. Das macht sich gut in der Statistik hat aber mit der Lebensrealität nicht viel zu tun.

    Ich wünsche allen Teilnehmern der Veranstaltung ein polizeifreies Wochenende!

    Mit hanfigen Grüßen
    Steffen