REISEWARNUNG Bayern
Geschrieben von (Tim Rauschan) in Auf Achse am 1. November 2007
Aus aktuellen Anlass hat Julia Seeliger (GJ Alumna) eine Reisewarnung für die
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND geschrieben. Dabei hat sie sich an
den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes orientiert. Am kommenden
Wochenende wird der Bundeskongress der GRÜNEN
JUGEND in Würzburg stattfinden.
- Lest Euch die Reisewarnung gut durch!
- Das ist kein Witz!
- Und sagt nachher nicht, wir hätten Euch nicht gewarnt!
Reisewarnung
Vor Reisen nach Bayern bei gleichzeitigem Mitsichführen von
Cannabisprodukten oder anderen Drogen wird gewarnt. Dies gilt in
besonderem Maße für Franken, und dort für Würzburg.
In ganz Bayern besteht ein hohes Risiko, Opfer von Polizeirepression
zu werden. Vor allem am und im Bahnhof Würzburg sind Übergriffe durch
Beamte sehr wahrscheinlich.
Sogar beim Umsteigen – also nur beim Wechsel von einem Gleis auf das
gegenüberliegende – kann es zu Kontrollen kommen. Zudem ist regelmäßig
ist zu beobachten, dass Beamte mit Drogenspürhunden an den Gleisen
patroullieren.
Es wird auf Grund der verschärften Sicherheitslage absolut davon
abgeraten, Cannabisprodukte oder andere Drogen mit sich zu führen.
Junge, alternativ aussehende Menschen müssen damit rechnen,
verdachtsunabhängigen Kontrollen durch Staatsbeamte unterworfen zu
sein. Gewarnt werden deswegen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Bundeskongresses in Würzburg!
Wer sich dennoch in Bahnhofsnähe aufhält und gleichzeitig
Cannabisprodukte oder andere Drogen mit sich führt, muss sich der
Gefährdung durch staatlich motivierte Gewaltakte bewusst sein.
Denn auch wenn im Bundesland Bayern eine “Geringe Menge” von sechs
Gramm gesetzlich niedergelegt ist, so ist nicht
unbedingt mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen. Ein
Staatsanwalt in Bayern “kann” auch bei einer verschwindend geringen
Menge Cannabis ein Verfahren eröffnen, wenn er es für geboten hält,
während sein Kollege in Berlin ein solches Verfahren “einstellen
muss”.
Insbesondere im Fall von Unter-18jährigen ist davon auszugehen, dass
sie, wenn sie mit Cannabisprodukten oder anderen Drogen aufgegriffen
werden, nicht mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen können!
Im
Grundsatz wird jedes aufgedeckte Drogendelikt von der bayerischen
Polizei verfolgt.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Zwischenfälle mit der Polizei und anderen Sicherheitskräften sollten
möglichst vermieden werden. Die Trennlinie zwischen Verbotenem und
Erlaubtem ist nicht immer erkennbar.
Es von Vorteil, Personalausweis oder andere derartige Papiere bei der
Fahrt zum Bundeskongress mit sich zu führen. Wer sich nicht ausweisen
kann, verbringt die nächsten 24 bis 48 Stunden zur
Personalienfeststellung in Gewahrsam – damit ist der Bundeskongress
für diese Person gelaufen.
TIPPS ZUM ÜBERLEBEN AM WÜRZBURGER BAHNHOF
- Keine
Panik! - Ihr müsst der Polizei nur folgende Angaben machen: Name, Vorname,
Meldeadresse, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und allgemeine
Berufsbezeichnung (z.B. SchülerIn, StudentIn, AngestellteR). Mehr
müsst und solltet ihr nicht sagen! - Die Aussage solltet ihr stets verweigern und außerdem nichts
unterschreiben! - PolizistInnen müssen sich Euch gegenüber ausweisen
- Keine Schnelltests!
- Lest im Zug den
Demoratgeber der GRÜNEN JUGEND