Der menschenverachtende Euphemismus „freiwillige Ausreise“ wurde dieses Wochenende von der „Sprachkritischen Aktion Unwort des Jahres“ zum Unwort des Jahres gekürt.

„Freiwillige Ausreise“ ist ein Begriff aus dem Asylrecht und bezeichnet die (angeblich) freiwillige Rückkehr von abgelehnten AsylbewerberInnen in das Herkunftsland oder auch in ein anderes Land. Die freiwillige Ausreise wird den AsylbewerberInnen, durch Androhung von Abschiebung, Weichkochen mit Duldungsverlängerungen und „intensiver Beratung“ „nähergelegt“. Bei der Bewertung ob eine „freiwillige Ausreise“ möglich sei, sind Ausländerbehörden ebenso großzügig wie in ihrer Bewertung von Folter als „persönliche Beeinträchtigung“, die aber kein Flucht- oder gar Asylgrund sei.

In der Begründung der Jury heißt es:

Freiwillige Ausreise ist nach Meinung der Unwort-Jury eins der leider zahlreichen Unwörter im Zusammenhang mit der Behandlung von Asylbewerbern (z.B. die Unwörter von 1992 bzw. 2002 aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Grundgesetz Art. 16a und Ausreisezentrum für Abschiebehaftanstalten oder die Behördenformulierung kindgerechte Abschiebung). Freiwillige Ausreise meint in Abgrenzung zum amtlichen Begriff Abschiebung, der Zwangsmaßnahmen beinhaltet,die Konsequenz aus der „intensiven Beratung“ abgelehnter Asylbewerber in den sog. Ausreisezentren, die Bundesrepublik doch lieber von selbst wieder zu verlassen. Die Freiwilligkeit einer solchen Ausreise darf in vielen Fällen bezweifelt werden.

Das Unwort des Jahres wird seit 1991 von einer Jury aus SprachwissenschaftlerInnen gekürt. Ziel der Aktion ist:

Die Aktion »Unwort des Jahres« will für mehr sachliche Angemessenheit und Humanität im öffentlichen Sprachgebrauch werben.

Unwort des Jahres

2 Kommentare zu „„Freiwillige Ausreise“ wird Unwort des Jahres“

  • Bravo für die Entscheidung für dieses Unwort.
    Der ganze Bereich Asyl/Abschiebung ist von Zynismus durchzogen.
    Unser Verein führt zur Zeit ein Projekt zum Thema durch. Wir bemühen uns, Öffentlichkeit für dieses Thema zu erzeugen.
    Die bisherigen Erfahrungen mit Behörden, Institutionen war lehrreich.
    Es gibt keine Probleme für die Verwalter des Übels und wenn, dann werden diese verursacht durch die von Abschiebung Betroffenen.
    Ruhe ist erste Bürgerpflicht, das Thema soll nicht öffentlich werden.
    Auf der anderen Seite gibt kaum Interesse an dem Thema. Die faktische Abschaffung des Asylrechts vor 15 Jahren, die durch Gesetzesänderungen erreichte geringere Anzahl an Bewerbern tut ein übriges. Und im übrigen haben die Leute andere Probleme.
    Weitere Informationen zum Projekt “Unsichtbares sichtbar machen!? kann man anfordern unter gruppesisyphus@gmx.de

  • Eine Mitteilung der Arbeitsgruppe Sisyphus im ZMO Berlin e.V
    Das Projekt ”Unsichtbares sichtbar machen!? – Asyl und Abschiebung in Treptow-Köpenick ist beendet, der Projektfilm liegt vor, die DVD kann bestellt werden per e-mail gruppesisyphus@gmx.de oder Telefon (030) 567 33 754, Schutzgebühr 10,- Euro, Länge der DVD, 82 Minuten.