Heute fiel die Entscheidung am Stuttgarter Landgericht: Wer ein antifaschistisches Symbol, wie ein durchgestrichenes Hakenkreuz, am Revers trägt macht sich der Verwendung verfassungswidriger Symbole (§ 86a StGB) strafbar. Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg war mit einer Aktion vor Ort (siehe Tagesschau oder ZDF), Henning Schürig bloggte sogar von vor Ort und ich mache mich mit meinem Weblog selbst strafbar. Wir dürfen uns unser Dagegensein nicht verbieten lassen!

4 Kommentare zu „Vorbestraft wegen durchgestrichenem Hakenkreuz?“

  • Sebastian:

    Das Urteil lautet über 90 Tagessätze. Im amtlichen Führungszeugnis taucht aber nur eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen auf – diese also nicht.

  • Dan Ganther:

    ich bin ein Punk deshalb müste mann die nazis Verboten werden nicht die durchgestrichenem Hakenkreuz
    die tun den menschen nichts aber die Neunazis ( Faschus)

  • linse:

    wth!?!?

    was soll den der mist?
    raus mit den scheiß faschisten aus Deutschland.
    Ich trage meine butten aus überzeugung und werde mich durch diesen beschluss nich aufhalten lassen.^^
    Und ihr auch nich hoffe ich stark

    macht weiter so ! glhf linse

  • Nazis sind böse ab in die Fritöse:

    Mitlerweile darf mensch glücklicherweise dagegensein, wurde auch zeit.
    auch vermummen ist mittlerweile halblegal.
    verbieten….ich halte nix von einem NPD verbot.
    Lass uns lieber weiter aktiv bleiben, und einens tages kapiert es dann auch der Letzte Fascho: ER IST NICHT ERWÜNSCHT!