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Vorbestraft wegen durchgestrichenem Hakenkreuz?

Geschrieben von (Sebastian Brux) in Demokratie & Antirassismus, Grüne Wiese am 29. September 2006

Heute fiel die Entscheidung am Stuttgarter Landgericht: Wer ein antifaschistisches Symbol, wie ein durchgestrichenes Hakenkreuz, am Revers trägt macht sich der Verwendung verfassungswidriger Symbole (§ 86a StGB) strafbar. Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg war mit einer Aktion vor Ort (siehe Tagesschau oder ZDF), Henning Schürig bloggte sogar von vor Ort und ich mache mich mit meinem Weblog selbst strafbar. Wir dürfen uns unser Dagegensein nicht verbieten lassen!

Kommentare:

Sebastian am Samstag, 7. Oktober 2006 um 15:36 #

Das Urteil lautet über 90 Tagessätze. Im amtlichen Führungszeugnis taucht aber nur eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen auf – diese also nicht.

Dan Ganther am Freitag, 29. Dezember 2006 um 16:55 #

ich bin ein Punk deshalb müste mann die nazis Verboten werden nicht die durchgestrichenem Hakenkreuz
die tun den menschen nichts aber die Neunazis ( Faschus)

linse am Mittwoch, 21. Februar 2007 um 11:09 #

wth!?!?

was soll den der mist?
raus mit den scheiß faschisten aus Deutschland.
Ich trage meine butten aus überzeugung und werde mich durch diesen beschluss nich aufhalten lassen.^^
Und ihr auch nich hoffe ich stark

macht weiter so ! glhf linse

Nazis sind böse ab in die Fritöse am Dienstag, 11. Dezember 2007 um 21:17 #

Mitlerweile darf mensch glücklicherweise dagegensein, wurde auch zeit.
auch vermummen ist mittlerweile halblegal.
verbieten….ich halte nix von einem NPD verbot.
Lass uns lieber weiter aktiv bleiben, und einens tages kapiert es dann auch der Letzte Fascho: ER IST NICHT ERWÜNSCHT!

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