Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie

Zwischen Normalität und Wahnsinn verläuft ein schmaler Grat. Urteile darüber, auf welcher Seite davon ein Mensch steht, sind immer schwierig zu fällen. Und sie haben immer weitreichende Folgen.

Gisela Z. wurde in die Psychiatrie zwangseingewiesen, weil sich sich ihre Nachbar_innen über Lärm und mangelnde Wohnungspflege beschwert hatten. In verschiedenen Kliniken wurde die Rentnerin eingesperrt und festgebunden. Gegen ihren Willen verabreichte man ihr Psychopharmaka, die ihr den Schlaf raubten. „Ich habe mich nur in mich zusammen gekrochen und gehofft, dass es Hilfe gibt”, sagt Gisela Z. über diese Zeit.

Ähnlich wie Gisela Z. ergeht es in Deutschland jährlich bis zu 200.000 Menschen, die Opfer einer psychiatrischen Zwangseinweisung werden. In den letzten 15 Jahren hat sich diese Zahl verdoppelt, bis zu jede zehnte Zwangseinweisung erfolgt dabei ohne Rechtsgrundlage. Eigentlich sind Zwangseinweisungen, die einen krassen Eingriff in die Grundrechte darstellen, nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung zulässig. Aber wie das Beispiel von Gisela Z. zeigt, sieht die Praxis anders aus: Anstatt der Rentnerin Hilfe bei der Alltagsbewältigung anzubieten, was sie benötigt hätte, stempelten die Behörden sie zur Verrückten.

Menschen, denen einmal das Etikett „psychisch krank“ aufgeklebt wurde, haben es schwer, sich davon wieder zu befreien. Das zeigten schon die Experimente des US-amerikanischen Psychologen David Rosenhan in den Jahren 1968 bis 1972. Im Rahmen des „Rosenhan-Experiments“ begaben sich der Wissenschaftler und sieben weitere psychisch völlig „gesunde“ Personen freiwillig in psychiatrische Kliniken. Alle gaben an, Stimmen zu hören, die die Worte „empty“, „hollow“ und „thud“ sagten, und wurden mit den Diagnosen „Schizophrenie“ oder „manisch-depressive Psychose“ aufgenommen. Obwohl sie sich innerhalb der Klinik vollkommen normal verhielten, erkannte das Fachpersonal sie nicht als Pseudo-Patient_innen. Die Proband_innen verblieben zwischen 7 und 52 Tagen in der Klinik. Während dieser Zeit nahm jede_r durchschnittlich 12 psychoaktive Pillen pro Tag.

Mit diesem Experiment sorgte Rosenhan für Aufruhr im psychiatrischen Betrieb. Psychiater_innen zweifelten seine Forschungsergebnisse an und beteuerten, solche Fehleinschätzungen seien in anderen Kliniken unmöglich. Daraufhin kündigte Rosenhan an, in einem zweiten Schritt des Versuchs weitere Pseudo-Patient_innen in eine Klinik zu schicken. Die Angestellten sollten unter den Neuaufnahmen gezielt nach den Simulant_innen zu suchen. In den folgenden drei Monaten bewertete das psychiatrische Fachpersonal 41 von 193 Patient_innen als „gesund“ – obwohl Rosenhan diesmal überhaupt keine Versuchspersonen entsandt hatte!

Offensichtlich werden in professionellen psychiatrischen Einrichtungen „Gesunde“ zu „Kranken“ erklärt und umgekehrt. Manche Theoretiker_innen folgern, dass „psychische Krankheit“ objektiv gar nicht existiert. Noch vor Rosenhans Versuchen, im Jahr 1961, veröffentlichte der US-amerikanische Psychiater Thomas Szasz ein Buch namens „The Myth of Mental Illness“ (Mythos Geisteskrankheit). Darin argumentiert er, die Erfindung von „psychischer Krankheit“ diene nur dazu, ungewöhnliche Verhaltensweisen abzuwerten und Andersdenkende zu unterdrücken. Jede Art von psychiatrischem Zwang verurteilt Szasz als Menschenrechtsverletzung. Ähnliches schrieb der französische Philosoph Michel Foucault im selben Jahr in „Folie et déraison“ (Wahnsinn und Gesellschaft).

Zeitgleich zur Psychiatriekritik innerhalb des Wissenschaftsbetriebs regte sich auch gesellschaftlicher Widerstand. 1980 gründete sich in Berlin die „Irren-Offensive“, die noch heute besteht. Darin schlossen sich Menschen zusammen, die sich selbst als „psychiatrisch verleumdet“ bezeichnen. Anstatt sich weiter bevormunden zu lassen, organisierten sie sich gemeinschaftlich und trafen alle Entscheidungen gleichberechtigt in einem wöchentlichen Plenum. Bald besetzte die Irren-Offensive ein leerstehendes Haus und veröffentlichte mit finanzieller Unterstützung des Asta der FU Berlin die erste Ausgabe ihrer Zeitung „Irren-Offensive“.

Mittlerweile bestehen ähnliche Initiaven an vielen Orten. Aus den Kämpfen der „Irren“, „Verrückten“ und „Wahnsinnigen“ um Selbstbestimmung sind neue Institutionen hervorgegangen. In Berlin beispielsweise betreibt der „Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt“ in der Villa Stöckle ein sogenanntes „Weglaufhaus“. Dort finden von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen einen Zufluchtsort, der ihnen eine Alternative zur Psychiatrie bietet. Die Mitarbeiter_innen des Weglaufhauses sind zum Großteil selbst Psychiatrieerfahrene. Sie verzichten auf psychiatrische Diagnosen, arbeiten transparent und ermöglichen allen Bewohner_innen des Weglaufhauses Mitbestimmung.

An Orten wie diesen versuchen Menschen, die Grenze zwischen Normalität und Wahnsinn nicht mehr zu ziehen. Manche handeln so, weil sie wissen, wie schmal dieser Grat ist. Andere, weil sie überzeugt sind, dass die Grenze gar nicht existiert.

Lisa Bendiek

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