Das Recht auf Gesundheitsversorgung als Patent?
Patente sollen geistiges Eigentum schützen. Seit dem TRIPS – Abkommen (über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum) 1994, in dem die Mitgliedsstaaten der WTO (World Trade Organisation) sich darauf verständigt haben, den Schutz von Patenten rechtlich durchzusetzen, gilt in allen Mitgliedsstaaten 20 Jahre Patentschutz auf Medikamente. Dies führt zu eklatanten Problemen der medizinischen Versorgung mit adäquaten Medikamenten vor allem in Entwicklungsländern. Die Preise für moderne, patentgeschützte Medikamente können dort kaum bezahlt werden und gerade Erkrankungen wie die mit dem HI-Virus werden somit gar nicht oder nur unzureichend behandelt. Forschende Pharmaunternehmen orientieren sich zudem fast ausschließlich auf die Krankheiten der westlichen Zivilisation mit denen sich viel Geld verdienen lässt. Für die Forschung an den sogenannten vernachlässigten Krankheiten, die vor allem in armen Teilen der Erde kursieren, geben die Pharmaunternehmen kaum Geld aus, weil es keine zahlungsfähigen AbnehmerInnen, also keinen ökonomischen Anreiz gibt. Da so existenzielle Bereiche wie die der Gesundheitsversorgung nicht allein nach ökonomischen sondern vor allem auch nach ethischen, menschenrechtlichen Aspekten betrachtet werden müssen, brauchen wir eine Alternative zu dem bestehenden Patentsystem. Um die Kosten für die Allgemeinheit zu senken und die Versorgung auch von vernachlässigten Krankheiten sicherzustellen, existiert das Konzept von Forschungspreisen: Mit öffentlichen Geldern werden Preise für die Entwicklung eines Impfstoffs oder eines Medikaments ausgeschrieben. Das Ergebnis kann dann patentfrei von allen Pharmafirmen hergestellt werden – dies zieht eine deutliche Preissenkung nach sich. Studien aus Schweden weisen eine bis zu 70%-ige Reduzierung des Preises nach Auslauf des Patentschutzes nach. Somit könnte die Entwicklung öffentlich gesteuert und die Versorgung wesentlich verbessert werden.
Julian Mütsch