Achtung: Wer dieses Motiv als E-Card verschickt, macht sich strafbar – zumindest in Baden-Württemberg

Hakenkreuz in den Mülleimer

Nun doch. Anfang März wurde in Tübingen noch ein Verfahren gegen einen Studenten fallen gelassen, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz trug. Nun wurde der NIX-GUT-Mailorder in Stuttgart Opfer der Justiz. Hier ein Auszug der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft:

[...] Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Angeschuldigten vor, in großem Umfang Aufnäher, Buttons, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedensten Darstellungen zu sehen sind, in den Geschäftsräumen des Versandhandels vorrätig gehalten und an eine Vielzahl von Kunden im In- und Ausland verschickt zu haben; auch Kataloge und Prospekte mit entsprechenden Symbolen wurden weiträumig verbreitet. [...]

Die GRÜNEN würden in Baden-Württemberg jedenfalls befürchten müssen, für ihr Engagement gegen Rechtsextremismus und ihr Eintreten für die Demokratie angezeigt zu werden. Wie lächerlich.

Wer sich einmal selbst strafbar machen und die E-Card nach Baden-Württemberg schicken möchte: Hier ist es möglich

7 Kommentare zu „Wer zeigt die GRÜNEN an?“

  • Tobias:

    Na, schauen wir mal ins Strafgesetzbuch:

    § 111: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

    § 26: Anstiftung

    Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

  • Stephan:

    Der Auszug aus dem Strafgesetzbuch ist zwar schön un gut…aus der Rubrik: “Mal wieder wa§ gelernt”, aber es hat keine/r aufgerufen zu einer Straftat.
    Wer mal eine Straftat begehen mochte, hat a.a.O. die Möglichkeit dazu. Wenn die Polizei im Fernsehen berichtet, dass eine Straftat begangen wurde, bzw. dass ein bestmmter Vorgang eine Straftat ist und wer das macht eine Straftat begeht, ist es doch noch kein Aufruf dazu…
    Wer möchte, der/die kann,
    wer nicht will der/die will eben nicht
    oder hat schon :-)

  • Die GRÜNE JUGEND hat dazu gestern auch eine Pressemitteilung herausgegeben und fordert zur Selbstanzeige bei Anti-Nazi-Symbolen auf:

    29.03.2006: Anlässlich des aktuellen Verfahren gegen den “NIX GUT” Versand in Baden-Württemberg erklärt der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND:

    Angesichts eines aktuellen Verfahrens gegen den “NIX GUT”-Versand in Baden-Württemberg fordert die GRÜNE JUGEND zur Selbstanzeige bei Anti-Nazi-Symbolen auf. Die Verfolung von Menschen, die ein durchgestrichenes oder zerschlagenes Hakenkreuz tragen, muss von Seiten der Staatsanwaltschaften aufhören. Es stellt sich hier die Frage, auf welcher Seite denn die Exekutivorgane der Länder stehen und wo sie ihre Schwerpunkte sehen. Verfahren gegen zivilgesellschaftlich engagierte BürgerInnen, die mit einem Zeichen gegen Rechtsextreme wegen der Verwendung Verfassungsfeindlicher Symbole angezeigt werden, widerspricht nicht nur der historischen Auslegung des Paragraphen 86a des StGB, es setzt auch ein Zeichen gegen das Eintreten für Demokratie und Toleranz.

    Mit einer Selbstanzeige vieler BürgerInnen in Baden-Württemberg, die Anti-Nazi-Symbole tragen, würden diese Richtungsirritationen der Staatsanwaltschaften ad absurdum geführt werden. § 86a StGB darf nicht als juristischer Prügel gegen das Eintreten für unsere Demokratie verwendet werden.

    Die GRÜNE JUGEND begrüßt im gleichen Zug, dass das Verfahren gegen den Fußballspieler Adebowale Ogungbure von FC Sachsen Leipzig eingestellt wurde. Dieser wurde während des Spiels am Samstag gegen Halle von den Fans als “Nigger” und “Bimbo” beschimpft, nach dem Spiel wurde er von Fans bespuckt und erhielt einen Schlag auf den Kopf. Wegen eines zur Provokation der rechtsextremen Fans gezeigten Hitlergruß’ ermittelte die Polizei ebenfalls gegen ihn.

    Es stellt sich nur die Frage: Wer war hier Opfer, wer Täter. Die Rechtsextremen konnten jedenfalls ungestraft davon kommen. Das Opfer von verbaler und physischer Gewalt hatte zusätzlich ein Verfahren am Hals.

    Angesichts dieser Ereignisse fordert die GRÜNE JUGEND einen verantwortungsbewussteren Umgang mit Gesetzen zur Verfolgung rechtsextremer Personen und Gruppen, um auch die Glaubwürdigkeit an Recht und Unrecht zu erhalten.

    Quelle: GRÜNE JUGEND

  • Ist nicht eher dieser Paragraf des Strafgesetzbuches von Relevanz?

    § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

    ich denke: Ja

  • Andreas:

    Wenn dann kann das nur um §86a gehen.

    Ich denke aber, dass das grüne Plakat auch in BaWü keinen strafbaren Inhalt darstellt, weil das Hakenkreuz nicht ganz zu sehen ist…

    Die ganze Aktion ist doch lächerlich, entspricht aber dem Verhalten des Staates gegenüber AntifaschistInnen (wie wir es auch in Lübeck erleben durfen ;-))

  • Tobias:

    Andreas schrieb:

    Wenn dann kann das nur um §86a gehen.

    ja. Mit § 86 Strafgesetzbuch versucht die Staatsanwaltschaft, AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Mit meinem Hinweis auf § 111 meinte ich etwas anderes – nämlich diesen Teil des Postings:

    Wer sich einmal selbst strafbar machen und die E-Card nach Baden-Württemberg schicken möchte: Hier ist es möglich

  • Ich hatte am 18.3. ein Rock gegen Rechts in Welzheim (bei Stuttgart) organisiert und da auch dieses Plakat aufgehängt. Dies tauchte dann auf der Bildergalerie des Jugendzentrums auf und auf Druck der Polizei musste dieses Bild von der Seite genommen werden. Die Grünen hat man bzw. der Staatsschutz nicht getraut anzuzeigen. Unglaubliche Sache das alles.