Überladene Boote, völlig erschöpfte gestrandete Flüchtlinge, Tausende Toote – dies ist die traurige Realität an Europas Außengrenzen. Die EU reagiert auf das Elend vor den Toren Europas mit einer immer massiveren Abschottung. Zur koordinierten Abschottung wurde im Jahr 2004 eine Europäische Grenz-Agentur mit dem Namen Frontex gegründet. Seit Jahren agiert diese Agentur, ohne dass sich die EU-Regierungen mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen von Frontex ernsthaft auseinandergesetzt hätten.
Monat für Monat werden Flüchtlingsboote im Mittelmeer oder dem Atlantik durch Frontex-Schiffe abgefangen und an ihrer Weiterfahrt in die EU gehindert. Im Jahr 2008 hat Frontex 5.969 Bootesflüchtlinge an ihrer Fahrt zu den Kanaren – als nächst gelegenes Territorium der EU – gehindert und nach Westafrika abgedrängt. Frontex behauptet, die abgedrängten Personen seien entweder überzeugt worden, umzukehren, oder sie wurden zum nächsten Hafen (Senegal oder Mauretanien) zurückeskortiert. Verklausuliert gibt die Frontex-Agentur im Grunde selbst zu, dass sie die Bootsflüchtlinge gegen ihren Willen in unsichere Drittstaaten – wie z.B. den Senegal oder Mauretanien – zwingt. Dies geschieht nicht nur vor der westafrikanischen Küste. Ebenfalls agiert Frontex vor den griechischen Inseln in der Ägäis: Frontex spricht von 10.400 aufgegriffenen Bootsflüchtlingen im Jahr 2008. Ob sich unter den Betroffenen Schutzbedürftige befinden, wird von den europäischen Grenzschützern nicht aufgeklärt. Die Abwehr von Flüchtlingen – das ist das eigentliche Ziel von Frontex.
Doch durch Abschottung – sei sie noch so martialisch – lassen sich Menschen von ihrer Flucht nach Europa nicht abhalten. Wer vor Verfolgung, Krieg oder Verelendung flieht, der nimmt auch die gefährlichsten Wege in Kauf. Dass die selbst gesetzten Ziele nicht erreicht werden, hat Frontex-Direktor Laitinen im September 2008 punktuell zugegeben. Er erklärte die sogenannte Nautilus-Operation zwischen Italien bzw. Malta und Libyen für gescheitert. Die Flüchtlingszahlen stiegen trotz massiver Präsenz von Frontex-Booten in diesem Teil des Mittelmeers. Doch die richtige Schlussfolgerung hat Laitinien nicht gezogen. PRO ASYL setzt sich für gefahrenfreie Zugänge in die EU ein.
Bruch des Völkerrechts
Die EU mit ihrer Frontex-Agentur gibt offen zu, dass sie Tausende Flüchtlinge in Staaten außerhalb der EU zurückdrängt. Völkerrechtler sehen hierin eine Verletzung des Zurückweisungsverbots (Refoulement- Verbot) nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses verbietet die Zurückschiebung in Staaten, in denen kein asylrechtlicher Schutz gewährt wird. Bislang entzieht sich die EU ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. Klare Anweisungen oder Regularien darüber, welche menschenrechtlichen Verpflichtungen für Frontex gelten, existieren bisher nicht. Während auf EU-Ebene noch gestritten wird, nimmt der deutsche Bundesinnenminister Schäuble eine menschenrechtsfeindliche Position ein: „Das Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention findet (…) auf Hoher See, die extraterritoriales Gebiet ist, gegenüber Personen, die Verfolgungsgründe geltend machen, keine Anwendung,“ erklärte das Bundesministerium des Innern im September 2005 gegenüber der Presse.
Damit stellt sich der Bundesinnenminister bewusst gegen die Position des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), der die exterritoriale Geltung des Zurückweisungsverbots betont. Zum selben Ergebnis kommt eine von PRO ASYL im Jahr 2007 in Auftrag gegebene juristische Studie, mit der die Geltung der Menschenrechte auf hoher See fundiert begründet wird. Sie kommt zu dem Ergebnis: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich ihren völkerrechtlichen Pflichten nicht entziehen, indem sie den Grenzschutz vor die eigenen Staatsgrenzen verlagern. Die europäischen Grenzschutzbehörden sind bei exterritorialen Grenzschutzmaßnahmen an das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskovention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies schließt mit ein, dass keine Zurückweisungen auf hoher See erfolgen dürfen. Die Zurückweisung, das Zurückeskortieren, die Verhinderung der Weiterfahrt, das Zurückschleppen bzw. die Verbringung in nicht zur EU gehörige Küstenländer ist europäischen Grenzschützern also verboten, solange die Schutzsuchenden kein Asylverfahren erhalten haben. Zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit müssen die Flüchtlingen auf das Territorium von EU-Mitgliedstaaten gebracht werden.
PRO ASYL setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Flüchtlingen geachtet werden. Wir fordern,
- menschenrechtswidrige Frontex-Einsätze an den Grenzen Europas und auf hoher See umgehend einzustellen;
-an den Grenzen Griechenlands und in anderen Grenzgebieten der EU Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte zu ergreifen;
-die Politik der Externalisierung der Flüchtlingsabwehr aufzugeben. Stattdessen brauchen wir eine Politik, die Flüchtlingen die gefahrenfreie Einreise in die EU ermöglicht.
Marei Pelzer
Rechtspolitische Referentin von PRO ASYL
www.proasyl.de

Sensationell diese Beiträge
Ich habe bisher keine verifizierbare Quelle der Frontex gefunden, die die “5969 abgedrängten Flüchtlinge” bzw. die “verklausulierte Bestätigung” seitens Frontex bestätigt. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo man z.B. die in mehreren Berichten erwähnte “Frontex-Statistik” aus 1. Hand einsehen kann?
Danke!